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LSG Nordrhein-Westfalen (L 16 KR 395/16) | Datum: 09.07.2020
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 04.05.2016 geändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin für die stationäre Behandlung des Q L einen Betrag von weiteren 401.714,64 Euro [...]